Dateneigentum, -kontrolle, -zugriff und -übertragung

Daten werden von Organisationen und Einzelpersonen mit einer Vielzahl von Aufgaben produziert, gesammelt, analysiert und weitergegeben wie nie zuvor. So veröffentlichen beispielsweise Regierungen einen Teil ihrer Daten – in der Regel in aggregierter Form und selten auf der Ebene von Individuen – im Einklang mit dem Paradigma der offenen Daten. Im Gegensatz dazu neigen kommerzielle Unternehmen dazu, Daten zu horten und sie nur widerwillig zu teilen. Bereits einige Konzepte bezüglich der Zuweisung von Rechten an die Inhaber:innen von Daten wurden in der Vergangenheit diskutiert. Was das Konzept des Dateneigentums angeht, stösst die normative Kategorie der Eigentumsrechte auf Probleme, da die gesetzlichen Bestimmungen in der Regel nur materielle Objekte, nicht aber Daten umfassen. Daten sind nicht materiell, sie können kopiert werden, sie können von vielen Menschen gleichzeitig genutzt werden, ohne damit die Zugänglichkeit oder den Nutzen zu beeinträchtigen) und sie sind auch im Allgemeinen nicht exklusiv (d.h., sie stehen vielen zur Verfügung) – die beiden letztgenannten Eigenschaften charakterisieren gleichermassen öffentliche Güter. Der Vorstellung von Dateneigentums fehlt daher die Relevanz, weshalb Regulierungsbehörden im Allgemeinen nicht mehr auf diesem Konzept aufbauen. Ausschlaggebend dafür, wie Daten verwendet werden, ist der Zugang zu den Daten und die Kontrolle darüber – nicht ihr potenzielles Eigentum. Personen oder Institutionen, die über Daten verfügen und sie verarbeiten, sind de facto in einer Eigentümerposition und haben die Macht, zu entscheiden, wie sie verwendet, gespeichert, gelöscht und übertragen werden. Regulierungsbehörden bauen daher in der Regel auf das Konzept des Datenzugriffs. Einige allgemeine Rechtsinstrumente befassen sich speziell mit dem Zugang zu den eigenen Daten. So wird beispielsweise das Recht auf Datenportabilität den Nutzenden ermöglichen, die gesammelten Daten von einem Dienstanbieter auf einen anderen zu übertragen. Derzeitige Regelungen zu Datenzugriffsrechten in der Schweiz finden sich vor allem im Kartellrecht, teilweise aber auch im Recht des unlauteren Wettbewerbs. Deren Anwendung steht vor vielen Herausforderungen, z.B. bei der Marktabgrenzung, bei der Frage, ob Daten korrekt und angemessen sind, und bei der Definition von Marktmacht. Zudem sind Kartellrechtsverfahren in der Regel teuer und langwierig, während die Wettbewerbsbehörde ihre Entscheidung oft erst fällt, wenn die konkrete Situation bereits entstanden ist. Der Datenzugang kann durch sektorspezifische Vorschriften eingeschränkt werden, zum Beispiel im Gesundheitswesen.

Die Hürden zu offenen Forschungsdaten

Die Querschnittsaktivität befasste sich mit den konkreten Herausforderungen von Forschenden beim Teilen, Veröffentlichung und Wiederverwendung von Daten.

Ethische, rechtliche und soziale Herausforderungen von Big Data

Die gesellschaftliche Akzeptanz von BigData hängt entscheidend vom richtigen Umgang mit ELSI-Themen ab (ethical, legal & social issues).

Rechtliche Herausforderungen von Big Data

Das NFP75-Projekt «Rechtliche Herausforderungen von Big Data» von Sabine Gless und Herbert Zech befasste sich mit Fragen der Verwertung und des Schutzes.

Regulierung der Big-Data-gestützten Forschung

Das Projekt zielte darauf ab, einen sinnvollen, effizienten und sicheren Rahmen für eine nutzbringende Big-Data-Forschung zu schaffen.

Handelsabkommen: Auswirkungen auf nationales Recht

Es ist entscheidend, die Bedeutung der Handelsregulierung für datengesteuerte Volkswirtschaften und Innovationen im Allgemeinen anzuerkennen.