Big Data bei Versicherungen

Autor
Markus Christen et al.

Forschende geben Empfehlungen für den Umgang mit ethischen und rechtlichen Herausforderungen im Bereich Big Data im Versicherungswesen. Diese stammen aus dem NFP75-Projekt «Big Data im Versicherungswesen im Spannungsfeld von Personalisierung und Solidarität».

Im Zeitraum von 30 Monaten untersuchte ein interdisziplinäres Forscherteam der Universität Zürich und der Fachhochschule Graubünden – in Zusammenarbeit mit Experten der Swiss Re – die ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekte der Nutzung von Big Data bei Privatversicherungen. Der zusammenfassende Bericht «Big Data Ethics Recommendations for the Insurance Industry» enthält die Ergebnisse des Forschungsprojekts in verdichteter Form. Basierend auf den Ergebnissen formulierte das Team Empfehlungen, die direkt aus der Forschung hervorgehen.

Die konkreten Empfehlungen

  • Die Frage, ob, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang es Versicherungsgesellschaften erlaubt sein sollte, ihre Verträge auf der Grundlage von Big Data Analytics zu personalisieren, sollte nicht indirekt gelöst werden, indem allgemeine Grundsätze des Datenschutzes und des Antidiskriminierungsrechts angewendet werden.
  • Die Schweizer Behörden sollten die Verwendung von Big Data für die Personalisierung von Versicherungsverträgen kontinuierlich überwachen, unerwünschte Formen der Personalisierung identifizieren und bei Bedarf spezifische versicherungsrechtliche Bestimmungen schaffen, um entweder die Personalisierung zu verbieten oder die Bedingungen und den Umfang der zulässigen Personalisierung zu definieren.
  • Versicherungsgesellschaften sollten die Verwendung von Datenquellen vermeiden, die nicht mit dem versicherten Risiko zusammenhängen, da dies das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Produkte und Dienstleistungen der Branche untergraben kann.
  • Versicherungsgesellschaften sollten ihren Kundinnen und Kunden aufzeigen, wie sie Kernwerte wie Privatsphäre, Fairness oder Solidarität vor den Risiken von Big Data Analytics schützen.
  • Versicherungsgesellschaften sollten ihr Bewusstsein für die Art und Weise und die Auswirkungen unerwünschter diskriminierender Nutzung von maschinellem Lernen basierend auf Big Data bei der Vorhersage, Preisgestaltung und Betrugserkennung stärken.
  • Versicherungsgesellschaften sollten ihre allgemeinen geschäftsethischen Grundsätze anpassen, um den Rechenschaftspflichten für einen systematischen Umgang mit ethischen Fragen nachzukommen, die sich aus der Digitalisierung der Branche ergeben.

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